Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte stehen für eine ausgewiesene Expertise und einzelfallbezogene kreative Lösungen. Der rechtliche Kanzleischwerpunkt liegt insbesondere in den Rechtsbereichen des Wirtschafts-, Sanierungs-, Zivil- und Zivilprozessrechtes.

Die Rechtsanwaltskanzlei verfügt zudem über ein ausgeprägtes Fachwissen im Bereich des KFZ-, Schadenersatz-, Versicherungsvertrags-, Ärztehaftungs-, Amtshaftungs-, Gesellschafts- und Immobilienrechtes.

Die Kanzlei

Rechtsanwalt | Partner
Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte GmbH

Dr. Arno Lerchbaumer

Selbständiger Rechtsanwalt tätig. Seit 2024 bringt er seine umfassende juristische Expertise bei der Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte GmbH ein. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen insbesondere im Wirtschafts- und Insolvenzrecht, bei Unternehmensveräußerungen, Unternehmenssanierungen, der Abwicklung von Bauherrenmodellen, im Versicherungsrecht, in der Ärztehaftung sowie in verschiedenen Bereichen des Zivil- und öffentlichen Rechts.

Wir sind spezialisiert auf

Wirtschaftsrecht Sanierungsrecht Zivilrecht Zivilprozessrecht

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Rechtsanwalt | Partner
Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte GmbH

Mag. Harald Schlager

Mag. Harald Schlager ist seit 2022 als selbständiger Rechtsanwalt tätig und verstärkt seit 2024 die Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte GmbH als Partner. Sein juristisches Fachwissen erstreckt sich insbesondere über die Bereiche Wirtschafts- und Insolvenzrecht, Gesellschaftsrecht, Liegenschaftsrecht, Unternehmensveräußerungen, Unternehmenssanierungen, Versicherungsrecht sowie das zivile und öffentliche Recht in seinen unterschiedlichen Ausprägungen. Ein besonderer Fokus liegt auch auf der rechtlichen Abwicklung von Bauherrenmodellen.

„Zwischen Recht haben und Recht bekommen liegt oft ein kluger Anwalt.“

Das Team der Lerchbaumer Schlager Rechtsanwälte GmbH überzeugt mit Erfahrung & Kompetenz. Wir bieten individuelle, lösungsorientierte Beratung auf höchstem Niveau.

Häufig gestellte Fragen | FAQs

Hier möchten wir Ihnen schon vorab die Fragen beantworten, die am häufigsten beim Erstgespräch gestellt werden.

Je eher Sie den Rat eines Rechtsanwalts einholen, desto besser lässt sich der Verlauf Ihrer Rechtsangelegenheit beeinflussen. Ein Rechtsanwalt wahrt die Einhaltung wichtiger Fristen und verhindert dadurch unwiderrufliche Entscheidungen zu Ihren Ungunsten. Darüberhinaus erhält nur ein Rechtsanwalt vollständige Einsicht in die behördlichen bzw. gerichtlichen Akten, deren Inhalt von großer Bedeutung für die Verteitigungsstrategie sein kann. Häufig erreicht ein Rechtsanwalt sogar eine Einstellung des Verfahrens durch die Staatsanwaltschaft. Nutzen Sie daher die Möglichkeit der Erstberatung, um einen ersten Rechtsrat von Ihrem Anwalt einzuholen.

Am Beginn einer Unternehmensgründung steht zumeist eine Idee und die effektive Umsetzung derselben. Es ist daher zu allererst ein entsprechender Businessplan zu erstellen und das Finanzierungsvolumen abzuklären. Bereits in diesem Stadium sollten Sie den (Rechts)Berater Ihres Vertrauens aufsuchen und einbinden.

Wenn möglich, natürlich. Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, nehmen Sie bitte gleich zum Erstgespräch eine Kopie der Polizze mit oder zumindest die Information, wer Ihr Versicherungsträger ist und wie Ihre Polizzennummer lautet. Wir erledigen gerne die Kostendeckungsanfrage bei Ihrer Versicherung für Sie.

Rechtsanwälte sind grundsätzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet und berechtigt, sofern sie nicht vom Mandanten oder durch Recht und Gesetzt von ihrer Verschwiegenheitspflicht befreit werden. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch über das Mandatsverhältnis hinaus und betrifft alle Informationen, die dem Rechtsanwalt in Ausübung seines Berufes bekannt geworden sind. Dabei spielt es keine Rolle, wie das Wissen erworben wurde. Bei Fragen zu einem konkreten Fall können Sie sich vertrauensvoll an Ihren Anwalt wenden.

Zeit ist kostbar, jedoch ist ein erheblicher Zeitaufwand auch oft die einzige Möglichkeit, Gerechtigkeit vor Gericht zu erreichen. Das Rechtsproblem im Detail aufzuarbeiten und entsprechend schlagkräftig vor Gericht zu präsentieren, ist die Aufgabe Ihres Rechtsvertreters. Die Kosten richten sich nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz (RATG) bzw. den Allgemeinen Honorar-Kriterien, nach vereinbarten Stundensätzen oder individuellen Vereinbarungen. Spezialisierte Rechtsanwälte rechnen in der Regel nach Aufwand ab, da der Mehraufwand auch dem Mandanten zugutekommt und damit die Chancen für einen positiven Ausgang steigen. 

Wir setzen uns 100% für den Erfolg unserer Klienten ein. Kontaktieren sie uns!